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Internationale Transporte & Umzüge - Service von OTC, der erfahrenen Spedition in Deutschland, Österreich und der Schweiz
ANFRAGE
030 - 208 4883 80

Zollbestimmungen in Deutschland

Notiz: Bitte senden Sie die Kopien der folgenden Dokumente an die zuständige Stelle vor der Ankunft der Ware im Hafen:

Haushaltsgüter und persönliches Eigentum*

Erforderliche Dokumente

  • Reisepass (die Seite mit Fotos und persönlichen Informationen ist ausreichend)
  • Anmeldebestätigung
    • Dieses Formular ist beim Einwohnermeldeamt im Rathaus der Stadt, in die Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland ziehen, einzuholen. Wenn Sie bereits eine Registrierung vorgenommen haben, und diese älter als 6 Monate ist, benötigen Sie eine “aktuelle Meldebescheinigung”.
    • Wenn die feste Adresse noch nicht bekannt ist, kann das Registrierungsformular an einer temporären Adresse oder z.B. Hoteladresse gebunden sein.
    • Deutsche Staatsangehörige, die sich vor ihrer Ausreise nicht abgemeldet haben, benötigen eine “aktuelle Meldebescheinigung” (nicht älter als 6 Monate). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die steuer- und zollfreie Einfuhr nicht garantiert werden kann!
  • EU-Bürger benötigen vor dem Versand in den letzten 12 Monaten einen Auslandsnachweis, welcher über mehrere Wege zu erhalten ist:
    • Deutsche Staatsangehörige können eine Bestätigungsbescheinigung vom Deutschen Konsulat / Botschaft im Ausland erhalten
    • ein Schreiben des Verladers im Ausland, in dem bestätigt wird, dass der Versender für MM/TT/JJJJ bis MM/TT/JJJJ ein Angestellter der Gesellschaft XY im Ausland war
    • Kreditkartenabrechnungen mit permanenten Transaktionen innerhalb der letzten 12 Monate
    • Kauf / Verkauf eines Wohn – oder Pachtvertrags in den letzten 12 Monaten, oder
    • Steuererklärungen der letzten 2 Jahre.
  • Nicht-EU-Bürger benötigen ein Arbeitsbescheid von ihrem Arbeitgeber in Deutschland.
  • Inventar in Deutsch oder Englisch (wird normalerweise vom Origin Agent zur Verfügung gestellt).
  • Erklärungsformular

Spezifische Informationen

  • Haushaltswaren können unter den folgenden Bedingungen steuerfrei in Deutschland eingeführt werden:
    • Versender hat sich mindestens 12 Monate vor dem Versand außerhalb der EU aufgehalten.
    • Die importierten Waren sind für mindestens 6 Monate vor dem Versand Eigentum des Versenders gewesen.
    • Die Waren werden innerhalb von einem Jahr nach der Ankunft des Verladers in Deutschland eingeführt.
    • Der Versender kann alle für die Zollabfertigung erforderlichen Dokumente bereitstellen.
    • Die importierten Waren werden mindestens ein Jahr nach der Einfuhr nicht
  • Sonst fällt eine Einfuhrsteuer von 19% plus Zollsatz von ca. 10% für den aktuellen Wert des Gutes an.
  • Der Vorschuss von Steuern und Abgaben unterliegt einem Aufpreis von EUR 35,00.

Kraftfahrzeuge*

Erforderliche Dokumente

  • Fahrzeugtitel
  • Fahrzeugregistrierung/en für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor der Verschiffung des Fahrzeugs aus dem Ausland.
  • Offizielles Fahrzeug-Abmeldeformular, das die Abmeldung des Fahrzeugs im Ursprungsland vor seiner Ankunft in Deutschland eindeutig bestätigt. Nur für den Fall, dass die Fahrzeugregistrierung genau zum Zeitpunkt des Einführens des Fahrzeugs nach Deutschland abläuft, ist eine Abmeldebestätigung erforderlich.
    • Offizielles Fahrzeug-Abmeldeformular, das die Abmeldung des Fahrzeugs im Herkunftsland vor seiner Ankunft in Deutschland eindeutig bestätigt. Nur für den Fall, dass die Fahrzeugregistrierung genau zum Zeitpunkt des Einführens des Fahrzeugs nach Deutschland abläuft, ist eine Abmeldebestätigung nicht erforderlich.
      • Für die jährliche Kraftfahrzeugsteuer und die Ausstellung einer Kfz-Steuerkarte berechnet die dafür zuständige Behörde einen Aufpreis von ca. EUR 75,00.
      • Dieser zeitaufwändige Prozess wird höchstwahrscheinlich Liegegeld und eine längere Verwahrung verursachen und wird gegebenenfalls zu den Kosten dazu berechnet.
  • Falls verfügbar, auch Versicherungen für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vorweisen.

Spezifische Informationen

  • Kraftfahrzeuge können unter folgenden Bedingungen steuerfrei in Deutschland eingeführt werden:
    • Versender hat sich mindestens 12 Monate vor dem Versand im Ausland aufgehalten.
    • Der Verlader hat das Fahrzeug mindestens 6 Monate vor der Fahrzeugübergabe im Ausland besessen, betitelt, registriert und genutzt und kann den erforderlichen Nachweis erbringen.
    • Das Fahrzeug wird innerhalb von 1 Jahr nach dem Umzug des Verladers in Deutschland eingeführt.
    • Das Fahrzeug wird zum persönlichen Gebrauch verfrachtet.
    • Versender kann alle für die Zollabfertigung erforderlichen Dokumente bereitstellen.
    • Das importierte Fahrzeug wird nicht unter einem Jahr nach der Einfuhr verkauft.
  • Sonst fällt eine Einfuhrsteuer von 19% plus Zollsatz von ca. 10% (für die Summe des aktuellen Fahrzeugwertes+Versandkosten+Versicherungskosten) an.
  • Der Vorschuss von Steuern und Abgaben unterliegt einem Aufpreis von ca. EUR 35,00.
  • Der Kraftstofftank muss fast leer sein, da sonst das Fahrzeug nicht zum Transport angenommen werden kann oder der Tank mit erheblichen Kosten entleert werden muss.
  • Bitte verschiffen Sie Ihr Fahrzeug erst, wenn Sie geklärt haben, ob alle erforderlichen Dokumente verfügbar und die Bedingungen erfüllt sind.
  • Nach der Einfuhr von Kraftfahrzeugen:
    • Vehicles have to be brought to European conformity. Cars require modifications and must be inspected before licensing and must comply with German technical/environmental regulations. Make sure the tires are street legal in Germany and in line with current speed rating requirements.
    • On request we can recommend a car conversion company to handle the complete conversion including all necessary paperwork, TÜV-inspection, issue German title, etc.
    • Fahrzeuge müssen auf europäische Konformität gebracht werden. Fahrzeuge bedürfen Modifikationen und müssen vor der Zulassung inspiziert werden und müssen den deutschen technischen/Umweltvorschriften entsprechen. Stellen Sie sicher, dass die Reifen in Deutschland straßenzugelassen sind und den aktuellen Geschwindigkeitsanforderungen entsprechen.
  • Für aus den USA exportierte Fahrzeuge:
    • Sie müssen Ihren Originaltitel für das Fahrzeug dem US-Zoll für Exportformalitäten übergeben, welcher Ihnen nach der Exportfreigabe zurückgegeben wird. Sie sollten jedoch notariell beglaubigte Kopien des Titels in Ihrem eigenen Interesse erhalten. Wenn der Originaltitel nicht zur Verfügung gestellt wird, ist die Ausfuhr Ihres Fahrzeugs und Ihres Haushaltsguts (wenn beide zusammen in denselben Container geladen werden) aus den USA nicht möglich. Alle Gebühren, die entstehen, wenn der Originaltitel zusammen mit dem Fahrzeug nicht angegeben wird, und / oder alle Gebühren aufgrund von Bestellungen durch US-Behörden (US-Zollkontrolle und damit verbundene Kosten wie physische Inspektion, zusätzliche Arbeit/Bemühungen, Hafengebühren usw.) sind vor der Freigabe des Fahrzeugs zu zahlen.

Haustiere

Erforderliche Dokumente

  • Haustiere müssen mit einem Tattoo oder einem Mikrochip markiert werden. Heimtiere, die seit dem 3. Juli 2011 neu gekennzeichnet sind, müssen einen Mikrochip haben.
  • have been properly vaccinated against rabies, and
  • Diese müssen ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft worden sein.
  • Haustiere müssen mit einer amtlichen Veterinärbescheinigung (“Tier aus Nicht-EU-Staat”) versehen sein, die die Mikrochipnummer oder das Tattoo sowie Impfdokumente und gegebenenfalls die Ergebnisse der Blutuntersuchung enthält.

Spezifische Informationen

  • Bitte beachten Sie, dass die Dokumente jedes Heimtiers (Hund, Katze oder Frettchen), die aus einem Nicht-EU-Staat kommen, immer inspiziert und von den zuständigen Behörden überprüft werden müssen.
  • Sie sollten auch beachten, dass Sie nicht von mehr als fünf Tiere begleitet werden. Wenn Sie von mehr Tieren begleitet werden, gelten die EU-Handelsbedingungen.
  • Wenn Sie in Begleitung von Haustieren eintreten, für die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, müssen Sie erwarten, dass der Tiergesundheitsbeauftragte an der ersten EU-Grenze die Tiere (auf Ihre Kosten in jedem Fall) entweder:
    • in ihr Herkunftsland zurück versandt werden.
    • für mehrere Monate in Quarantäne genommen werden.
    • unter bestimmten Umständen kann die Tötung des Tieres angeordnet werden.

Eingeschränkte/Steuerpflichtige Güter

  • Artikel, die weniger als 6 Monate alt sind (Kopie der Rechnung oder Wert und Kaufdatum erforderlich)
  • Alkohol (eine detaillierte Bestandsaufnahme ist erforderlich mit Anzahl und Größe der Flaschen, Alkoholgehalt in %; und Wert jeder Flasche.
  • Andere hochsteuerpflichtige Gegenstände (Tabak, Tee, Kaffee, Toilettenwasser, Parfums usw.)
  • Lebensmittel in großen Mengen

Hinweis: Es wird empfohlen, diese Artikel nicht zu importieren. Inspektionen/Verzögerungen/zusätzliche Gebühren sind wahrscheinlich. Der Vorschuss wird mit einem Aufpreis von ca. EUR 35,00 berechnet.
Im detaillierten Inventar muss die Produktseriennummer für jeden Artikel in der Lieferung angegeben werden.

Verbotene Güter

  • Waffen, Paintballwaffen, Gewehre usw.
  • Sprengstoffe
  • Munition
  • Drogen und Rauschgift
  • Lebende Pflanzen
  • Jedes geschützte Tier oder eine geschützte Tierart
  • Getrocknete Pflanzen oder Gegenstände von historischer Bedeutung (Elfenbein, Schlangenhaut, Leopardenfell, vorkolumbianische Gegenstände usw.)
  • Pornografisches Material
  • Absinth
  • Methylalkohol und reiner Alkohol
  • Radioaktives Material
  • Große Mengen an Wein, Traubensaft und andere verschiedene Lebensmittel und Konsumgüter

Anweisung für die Sendung

Empfehlung: Setzen Sie sich mit dem Zielagenten in Verbindung, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen für die Zollbestimmungen in Deutschland vor dem Import erfüllt sind, insbesondere bei Differenzen in Bezug auf Luft- und Seetransporte.

Hilfreiche Webseiten: 

Travel.State.Gov – Germany Country Info
https://de.usembassy.gov/
BAMF – Migration to Germany
Auswertiges Amt – Einreiseaufenthalt Deutschland

Kulturelle und andere Informationen:

CIA World Factbook Entry for Germany
Wikipedia Entry for Germany

Die vorangestellten Zollbestimmungen in Deutschland entstammen der International Association of Movers – IAM. Für weitere Details besuchen Sie bitte: http://www.iamovers.org/

Wir können nicht garantieren, dass der Inhalt aktualisiert und korrekt ist. Wir empfehlen den betroffenen Personen, sich dringend die aktuellen Informationen von offiziellen Behörden und involvierten Dienstleistern wie Zollagenten in den jeweiligen Importländern zu beschaffen, bevor das individuelle Umzugsprojekt beginnt.

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Unser Headoffice in Berlin:

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Helmholtzstr. 2-9
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Telefon: +49 30 639 686 44
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