Zolllager
Ein Zolllager ist ein Lager, in dem eigentlich zu verzollende Waren unversteuert und unverzollt zwischengelagert werden können. Auch werden dort handelsbeschränkende / handelspolitische Maßnahmen nicht angewendet. Diese Lager bekommen ihre Zulassung vom Zoll und werden von diesem auch überwacht, man spricht von amtlichem Zollverschluss.
Wo das Lager sich tatsächlich befindet ist zweitrangig, es geht in erster Linie um das Verfahren, das angewandt wird, das sogenannte Zolllagerverfahren. Bei den Waren handelt es sich entweder um Transitwaren oder Waren, die noch unverzollt bleiben sollen und deren Einfuhrabgabenzahlung um den Zeitraum der Einlagerung verzögert werden soll. Damit sind diese Waren bis zur Bewilligung für den freien Verkehr oder bis zum Re-Export von den handelsrechtlichen Bestimmungen befreit.
Die Einlagerung im Zollager kann im verschlossenen im verschlossenen Container erfolgen oder auch lose bzw. auf Paletten oder in Kisten. Mit einem sogenannten Verwahrerwechsel kann der Container vom Terminal zum Zollager überführt werden.
In Deutschland haben wir an diversen Standorten die Möglichkeit für unsere Kunden, Waren im Zolllager zwischenzulagern, zum Beispiel in Hamburg, Bremen und Berlin.