„Die Transportversicherung beginnt, sobald das Gut in Ausführung des Verkehrsvertrages von der Stelle entfernt wird, an der es bisher aufbewahrt wurde. Die Versicherung endet am Bestimmungsort an der Stelle, die der Empfänger bestimmt hat (Ablieferungsstelle). Im Rahmen der Transportversicherung gilt die „Allgefahren-Deckung“. Auf besonderen Wunsch können zusätzliche Deckungseinschlüsse oder auch die Deckungsform „Eingeschränkte Deckung“ gewählt werden. Die Eindeckung der Transportversicherung erfolgt mit Abschluss des Verkehrsvertrages per Vereinbarung. Versicherungsschutz und Prämien sind dabei äußerst attraktiv.“ (Quelle: http://www.schunck.de/Downloads/Schunck_Flyer_Transportversicherung_A17-0124_LAY01.pdf)
Weitere Informationen finden Sie in einem Flyer unseres Partners, der OSKAR SCHUNCK GmbH. Der Flyer enthält eine übersichtliche Darstellung über die Leistungen einer Versicherung des Transportes, stellt Haftung und Versicherung tabellarisch gegenüber und gibt einige Beispiele aus der Praxis.
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