Transportversicherung
OTC Global bietet maßgeschneiderte Transportversicherungen für Land-, Luft- und insbesondere interkontinentale Überseetransporte. Unsere Lösungen sind speziell auf die individuellen Risiken jedes Transportweges abgestimmt, um Ihre Waren von der Übernahme bis zur Ablieferung gegen alle Eventualitäten zu schützen.
Mit einem breitem Spektrum an Risikoabdeckungen, darunter Verlust und Beschädigung, bieten wir Versicherungsschutz für alle Transportprojekte, welcher Anforderungen unserer Kunden und des Güterverkehrs gerecht wird.
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Wir beraten Sie gern und unverbindlich.
Kooperation mit unserem Versicherer
Die OTC Global GmbH bietet Speditionsdienstleistungen, ergänzt durch spezialisierte Transportversicherungen, die in Kooperation mit Carl Schröter zu vorteilhaften Konditionen abgeschlossen werden. Die Zusammenarbeit mit Carl Schröter ermöglicht die Abdeckung aller relevanten Risiken: Verlust, Beschädigung, Transportverzögerungen und spezifische Gefahren je nach Frachtart. Kunden erhalten so maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der auf die Anforderungen und Risiken ihrer Transporte abgestimmt ist.
Näheres zu unserem Versicherungspartner Carl Schröter finden Sie auf der Webseite: www.carlschroeter.de
Transportversicherung in der Logistikbranche
Die Transportversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Risikomanagements in der Logistikbranche, der den Schutz von Gütern während des Transports auf nationaler und internationaler Ebene gewährleistet. Sie dient der Absicherung gegen eine Vielzahl von Risiken, die von Beschädigung und Verlust bis hin zu Verzögerungen und spezifischen Gefahren reichen, die je nach Transportmodus und -route variieren können.
• Optionen für Auftraggeber und Verlader
Für Auftraggeber und Verlader besteht die Option, eine Transportversicherung entweder direkt über einen eigenen Versicherungspartner oder über den Versicherungsschutz des Spediteurs zu arrangieren. Unabhängig von der Wahl der Deckung ist es gemäß den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) obligatorisch, dass Spediteure und Frachtführer über eine eigene Versicherungsdeckung verfügen, um die gesetzlichen Haftungsansprüche abzudecken.
• Umfang und Wirksamkeit der Transportversicherung
Die Wirksamkeit der Transportversicherung beginnt mit der Bewegung der Güter im Rahmen des Verkehrsvertrages und erstreckt sich bis zur Ablieferung am vom Empfänger bestimmten Bestimmungsort. Standardmäßig beinhaltet die Transportversicherung eine Allgefahren-Deckung, die ein breites Spektrum an Risiken abdeckt. Kunden haben jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch zusätzliche Optionen wie spezifische Deckungseinschlüsse oder eine eingeschränkte Deckungsform individuell anzupassen.
Rechtliche Absicherung und Versicherungsschutz
Die OTC Global GmbH sichert ihre Gütertransportdienstleistungen durch strikte Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Verordnungen ab. Diese rechtliche Grundlage, insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB) und das CMR-Übereinkommen, definiert präzise die Haftungsbedingungen für die transportierten Güter.
• Gesetzliche Haftungsgrundlagen
- Handelsgesetzbuch (HGB): Gemäß § 425 HGB haftet die OTC Global GmbH für Schäden, die zwischen der Übernahme und Ablieferung der Güter entstehen, es sei denn, der Schaden wurde durch unvermeidbare Umstände verursacht.
- CMR-Übereinkommen: Artikel 17 des CMR beschränkt die Haftung für Verlust oder Beschädigung auf einen bestimmten Betrag pro Kilogramm des Bruttogewichts der betroffenen Güter, was eine gerechte Risikoverteilung unterstützt.
- Haftung bei Schiffsbruch: Der Frachtführer oder die Reederei haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Güter bei einem Schiffsbruch, wenn mangelnde Sorgfalt oder unzureichende Vorbereitung des Schiffes für die Reise als Ursache nachgewiesen werden kann. Die Haager-Visby-Regeln und die Hamburg Rules setzen jedoch eine Grenze für die Haftung des Frachtführers pro Packstück oder Einheit.
- Verlust von Containern bei Unwetter: Wird als „Act of God“ angesehen, also ein Ereignis außerhalb menschlicher Kontrolle, wofür der Frachtführer typischerweise nicht haftbar ist. Dennoch ist der Frachtführer verpflichtet zu beweisen, dass alle notwendigen Vorkehrungen zur Schadensvermeidung getroffen wurden und das Schiff seetüchtig war.
Reedereien und Frachtführer decken sich gegen Ereignisse wie Schiffsbruch oder den Verlust von Containern durch Unwetter mit spezifischen Versicherungen ab, darunter die Havarie-Grosse-Versicherung für Schiffsbruch und die Frachtversicherung für Ladungsverlust. Die Havarie-Grosse-Regelung teilt die Kosten der Rettungsaktion zwischen Schiffseigentümer und Ladungseigentümern auf.
Entschädigungsansprüche müssen üblicherweise innerhalb festgelegter Fristen, die je nach dem anwendbaren Übereinkommen variieren, geltend gemacht werden. Die Geltendmachung solcher Ansprüche kann komplex sein und erfordert oft die Unterstützung durch auf Seerecht spezialisierte Anwälte.
• Sinnvolle Versicherungen abschließen
• Haftungsausschlüsse
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