Die gesetzliche Haftung des Spediteurs ist laut HGB auf 620 Euro je Kubikmeter (m³) Umzugsgut begrenzt (§ 451e HGB). Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Haftungsbedingungen.
Folgendes ist bei der Grundhaftung zu beachten:
Der Zeitwert des Umzugsguts ist für die Grundhaftung ausschlaggebend. Die Grundhaftung ersetzt keine Schäden, die trotz Sorgfalt nicht abgewendet werden können und sie greift unter anderem nicht bei „unabwendbaren Ereignissen“ (z.B. Unfall verursacht durch eine dritte Person, die nicht belangt werden kann, Unfällen durch z.B. Blitzeis, und ähnliche Situationen).
Wir empfehlen den Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung. Durch Abschluss einer Umzugstransportversicherung kann ein höherer Wert abgedeckt werden, als durch die Grundhaftung.
Gerade, wenn Sie wertvolles Umzugsgut haben, ist es sinnvoll, über den Abschluss einer zusätzlichen Umzugstransportversicherung nachzudenken. Gerne beraten wir Sie hierzu und schließen bei Bedarf eine solche für Sie bei unserem Versicherungspartner ab. Sie haben die Wahl, Ihre Sachen zum Zeitwert oder zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Eine Umzugstransportversicherung deckt auch Schäden aus „unabwendbaren Ereignissen“ ab, die durch die Grundhaftung nicht abgedeckt sind.
Diese Aspekte sollten bei der Versicherung unbedingt noch berücksichtigt werden:
Elektronische und technische Geräte, aber auch Möbel und andere Haushaltsgegenstände verlieren nach dem Kauf sehr schnell an Wert. Oft wird der Zeitwert durch die Besitzer falsch eingeschätzt und ein zu hoher Wert angenommen. Um hier empfundenermaßen hohe wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Umzugsgut zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Hierbei sollte, gerade bei internationalen Umzügen, auch berücksichtigt werden, dass die Wiederbeschaffungskosten in einigen Ländern teilweise deutlich über dem Niveau in Deutschland liegen können.
Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass selbst verpackte und gestaute Güter durch die Umzugstransportversicherung nur eingeschränkt eingedeckt werden können. Bei Eigenbeladung haben Sie die Möglichkeit, eine eingeschränkte Versicherungslösung zu wählen, die sogenannte Versicherung gegen Totalverluste oder auch Grunddeckung, welche im Falle der Eigenbeladung insbesondere bei maritimen Transporten zu empfehlen ist, da die Haftung der Reedereien im Falle des Totalverlusts stark begrenzt ist.
Sehr wichtig ist, dass im Schadensfall die Fristen zur Anmeldung eingehalten werden
Wir informieren Sie zu diesem Thema auch gerne in einem persönlichen Gespräch, um die für Sie optimale Lösung gemeinsam zu finden.
Mit den folgenden Links können Sie die aktuellen Flyer unseres Partners OSKAR SCHUNCK GmbH & Co. KG zum Thema downloaden: